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Die NRW-Landesregierung hat für berechtigte Empfänger das "Deutschlandticket sozial" auf den Weg gebracht. Damit wird eine Lösung im Sinne der Kunden umgesetzt, da sich auf ein bundesweites Sozialticket auf Basis des Deutschlandtickets bisher noch nicht verständigt werden konnte. Die Entscheidung über die Einführung des Tickets liegt bei den Kommunen und Kreisen im WestfalenTarif. Hier wird beschlossen, ob das Deutschlandticket sozial angeboten wird oder nicht. Seit dem 1. Dezember haben erste Kreise und Städte das Ticket bereits eingeführt. Die Entscheidung in den restlichen Kreisen und Städten steht noch aus. Neben dem Deutschlandticket sozial werden auch weiterhin andere ermäßigte Tickets für Berechtigte angeboten.

 

Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Start: schrittweise ab dem 1. Dezember 2023, die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets sozial liegt bei den Kommunen und Kreisen

  • Kosten: 39 Euro pro Monat

  • Voraussetzung zum Kauf: Anspruchsberechtigung, Vorlage eines Berechtigungsnachweises notwendig

  • Tickettyp: monatlich kündbares Abo, das maximal so lange gültig ist wie der Gültigkeitszeitraum des Berechtigungsnachweises

  • Ticketkauf: Bestellung online oder über das Kundenzentrum des Verkehrsunternehmens vor Ort

  • Zahlung: Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren

  • Nutzung: Es können deutschlandweit alle Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse genutzt werden. Der Fernverkehr (ICE, IC, EC) und private Anbieter (z.B. Flixbus) sind ausgeschlossen.

Ticketkauf

Um ein Deutschlandticket sozial zu erwerben, ist eine Berechtigung notwendig. Diese wird von der jeweiligen Stadt bzw. vom zuständigen Kreis, in dem die Berechtigten wohnen, ausgestellt. 

  • Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wohnort, bei Ihrer Kommune oder Ihrem Kreis, ob Sie berechtigt sind.

  • Dort erfahren Sie auch, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie das Ticket bestellen können. 

Ticketinfos

Deutschlandticket sozial Ticketeigenschaften
Tickettyp monatlich kündbares Abo, keine Mindestvertragslaufzeit
Voraussetzung zum Kauf Das Deutschlandticket sozial kann ausschließlich von einem bestimmten Berechtigtenkreis erworben werden. Für die Bestellung ist daher die Vorlage eines Berechtigungsnachweises erforderlich.
Geltungsbereich deutschlandweit
Fahrtenanzahl beliebig viele Fahrten in allen Bussen, Stadt-, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse. Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket sozial nicht.
Geltungsdauer Das Deutschlandticket sozial ist ganztägig gültig und gilt für einen Kalendermonat.
Übertragbarkeit nicht übertragbar. keine Weitergabe an andere Personen möglich
Personenmitnahme nicht inbegriffen. Für die Mitnahme von Personen müssen zusätzliche Tickets gekauft werden.
Fahrradmitnahme nicht inbegriffen. Für die Mitnahme eines Fahrrads muss ein zusätzliches FahrradTicket gekauft werden.
1. Klasse-Nutzung nicht möglich. Für die Nutzung der 1. Klasse muss ein zusätzliches Aufpreisticket für die 1. Klasse gekauft werden
Bestellung Das Deutschlandticket sozial ist ein Abo und muss vorab bestellt werden. Wenden Sie sich hierzu an das Verkehrsunternehmen in Ihrer Stadt / Gemeinde.
Kündigung monatlich kündbar, zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats

Das Deutschlandticket sozial können Personen bestellen, die:

  • Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) beziehen

  • Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) erhalten

  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bekommen. Die jeweilige Kommune bzw. der Kreis trifft dabei die Entscheidung, ob auch diese Personengruppe eine Berechtigung zum Kauf des Deutschlandtickets sozial erhält.

Wichtige Hinweise:

  • Das Deutschlandticket sozial ist ein Abo. Wenn das Ticket nicht mehr gebraucht wird, muss es aktiv gekündigt werden. Ansonsten verlängert es sich immer um einen weiteren Monat.
  • Das Deutschlandticket sozial ist max. so lange gültig ist wie der Gültigkeitszeitraum des Berechtigungsnachweises.
  • Das Deutschlandticket sozial ist nicht am Ticketautomaten erhältlich.
  • Das Deutschlandticket sozial kann nicht in bar oder mit Karte bezahlt werden.

Informationen zum Deutschlandticket sozial auf:

Noch Fragen?

Start, Verkauf, Preis
Ab wann ist das Deutschlandticket sozial erhältlich?

Über die Einführung des Deutschlandtickets sozial entscheiden im WestfalenTarif die jeweiligen Kommunen und Kreise. Daher hängt der Verkaufsstart von dieser Entscheidung ab. Frühestens kann das Deutschlandticket sozial ab dem 1. Dezember 2023 erworben werden, wenn die Kommune oder der Kreis die Einführung des Tickets beschlossen hat.

Was kostet das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial kostet 39 Euro.

Wo kann ich das Deutschlandticket sozial kaufen?

Das Deutschlandticket sozial ist beim lokalen Verkehrsunternehmen in der jeweiligen Stadt / Gemeinde erhältlich. Folgende Bestelloptionen sind möglich: Online-Bestellung über die Webseite des Verkehrsunternehmens, über die jeweilige App oder im Kundenzentrum.

Ist das Deutschlandticket unbegrenzt verfügbar?

Ja, das Ticket ist unbegrenzt verfügbar. Es gibt keine Limitierung.

Eigenschaften des Deutschlandtickets sozial
Was ist das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial ist ein vergünstigtes Deutschlandticket, das ausschließlich für berechtigte Hilfeempfänger gültig ist.

Wer ist berechtigt, das Deutschlandticket sozial zu erwerben?

Das Deutschlandticket sozial können folgende Berechtigte bestellen. Personen, die:

  • Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
  • Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“),
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.
  • Gegebenfalls Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen. Dabei obliegt der Kommune / dem Kreis die Entscheidung hierüber.
Welche Ticketeigenschaften hat das Deutschlandticket sozial?

Für das Deutschlandticket sozial gelten alle Ticketeigenschaften, die auch für das herkömmliche Deutschlandticket gültig sind.

 

Wo gilt das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial gilt bundesweit in allen Bussen, Stadt-, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse. Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket sozial nicht.

Ist das Deutschlandticket sozial übertragbar?

Das Deutschlandticket sozial ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.

Ist das Deutschlandticket sozial auch für die 1. Klasse gültig?

Nein, mit dem Deutschlandticket sozial dürfen Sie in den Nahverkehrszügen nur die 2. Klasse nutzen.

Kann ich andere Personen mitnehmen?

Eine Mitnahme von Personen ist beim Deutschlandticket sozial nicht inbegriffen. Hierfür sind zusätzliche Tickets notwendig.

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?

Eine Mitnahme von Fahrrädern ist beim Deutschlandticket nicht inbegriffen. Hierfür ist ein zusätzliches Fahrradticket erforderlich.

Gelten Besonderheiten bei der Nutzung des Deutschlandtickets sozial?

Ja. Die Gültigkeit vom Deutschlandticket sozial ist abhängig von der Berechtigung. Das Deutschlandticket sozial ist maximal so lange gültig wie der Berechtigungsnachweis. Wird der Berechtigungsnachweis von der zuständigen Behörde einer Stadt / Gemeinde verlängert, muss dieser aktualisierte Nachweis beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Nur mit dem erneut eingereichten Nachweis ist das Deutschlandticket sozial weiterhin gültig. Wenn der neue Berechtigungsnachweis nicht eingereicht wird, erfolgt eine Sperrung des Tickets. Das Ticket ist dann nicht mehr gültig.

Bestellung des Deutschlandtickets sozial
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Bestellung des Deutschlandtickets sozial?

Voraussetzung für die Bestellung eines Deutschlandtickets sozial ist, dass eine Anspruchsberechtigung vorliegt. Das Deutschlandticket sozial gilt ausschließlich für einen ausgewählten Berechtigtenkreis. Zusätzlich muss bei der Bestellung des Tickets ein Nachweis über die Berechtigung vorgelegt werden. Nur bei Vorlage des Nachweises ist das Deutschlandticket sozial erhältlich. Der Berechtigungsnachweis wird von der zuständigen Stadt / Gemeinde ausgestellt.

Wird das Deutschlandticket sozial ausschließlich im Abo angeboten?

Ja, der Verkauf des Deutschlandtickets sozial wird ausschließlich im Abo angeboten. Das Abo ist monatlich kündbar.

Wie erhalte ich das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial ist ein Abo. Abos müssen vorab bestellt werden. Das Deutschlandticket sozial kann online, per App oder im Kundenzentrum beim Verkehrsunternehmen in der jeweiligen Stadt / Gemeinde bestellt werden.

Wie funktioniert die Bestellung des Deutschlandtickets sozial?

Schritt 1: Berechtigungsnachweis einholen

  • Für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial wird ein Berechtigungsnachweis benötigt. Dieser ist beim zuständigen Amt einer Stadt / Gemeinde erhältlich.

Schritt 2: Bestellung aufgeben

  • Mit dem Berechtigungsnachweis kann das Deutschlandticket sozial bestellt werden. Dies geht online über die Webseite, per App oder im Kundenzentrum des Verkehrsunternehmens in der betreffenden Stadt / Gemeinde.

Schritt 3: Versand

  • Das Deutschlandticket sozial erhalten Sie entweder direkt im Kundenzentrum oder per Post als Chipkarte. Bei der Bestellung über eine App wird das Deutschlandticket sozial als digitales Ticket auf dem Smartphone ausgegeben.

Schritt 4: Bezahlung

  • Der fällige Betrag wird monatlich ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht.
Wo bekomme ich das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial ist bei dem regionalen Verkehrsunternehmen zu bestellen, welches für den Verkauf in der jeweiligen Kommune bzw. dem Kreis zuständig ist.

Ist das Deutschlandticket sozial am Ticketautomaten oder im Bus erhältlich?

Nein, zum Erwerb des Deutschlandtickets muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Dazu ist die Hinterlegung der persönlichen Daten inklusive Zahlungsdaten notwendig.

Kann ich das Deutschlandticket sozial mit Bargeld zahlen?

Nein. Da das Deutschlandticket als Abonnement abgeschlossen wird, ist eine Bankverbindung, über welche das Ticket monatlich gezahlt wird, notwendig.

Gibt es für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial eine Bestellfrist?

Ja, wie bei anderen Abonnements, muss auch das Deutschlandticket sozial bestellt werden. Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat dem jeweiligen Verkehrsunternehmen vorliegen. Bei einer Bestellung über die App eines jeweiligen Verkehrsunternehmens gibt es keine Fristen.

Hat das Deutschlandticket sozial eine Mindestvertragslaufzeit?

Das Deutschlandticket sozial hat keine Mindestvertragslaufzeit. Es gilt für einen Monat und verlängert sich automatisch, bis es gekündigt wird. Darüber hinaus gilt das Deutschlandticket sozial nur so lange wie auch die Berechtigung für den Bezug des Tickets gültig ist.

Ticketausgabe
Das Deutschlandticket sozial wird als digitales Ticket ausgegeben: Was bedeutet das?

Das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich als digitales Ticket ausgegeben. Dies beinhaltet die Ausgabe über eine Chipkarte oder durch eine teilnehmende App auf einem Smartphone mittels QR-Code.

 

Kann ich das Deutschlandticket sozial auch als Papierticket kaufen?

Das Deutschlandticket sozial wird grundsätzlich nur als digitales Ticket ausgegeben.

Wie erfolgt die Ticketkontrolle beim Deutschlandticket sozial?

Die Fahrtberechtigung wird je nach Format durch das Auslesen der Chipkarte oder das Scannen des Barcodes in der App überprüft. Des Weiteren wird ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) benötigt, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber des personengebundenen Tickets sind.

Kündigung
Wie kann ich das Deutschlandticket sozial kündigen?

Der Kündigungsprozess kann sich je nach Verkehrsunternehmen unterscheiden. Informieren Sie sich hierzu direkt bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen.

Gibt es eine Kündigungsfrist beim Deutschlandticket sozial?

Ja. Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.

Fällt eine Bearbeitungsgebühr bei der Kündigung an?

Nein, eine Bearbeitungsgebühr wird bei einer Kündigung nicht erhoben.

Berechtigungsnachweis
Was ist ein Berechtigungsnachweis?

Der Berechtigungsnachweis ist ein von der Stadt / Gemeinde ausgestellter Nachweis darüber, dass die betreffende Person berechtigt ist, das Deutschlandticket sozial zu beziehen.

Wo erhalte ich meinen Berechtigungsnachweis?

Der Berechtigungsnachweis wird durch die zuständigen Ämter der Kommunen / Kreise bescheinigt.

Sonstiges
Was passiert, wenn ich mein Deutschlandticket sozial verloren habe?

Wenn Sie ein Deutschlandticket sozial als Chipkarte besitzen, melden Sie den Verlust bitte umgehend dem ausgebenden Unternehmen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie dann eine Ersatzchipkarte. Wenn Sie das Deutschlandticket sozial über eine App beziehen, können Sie sich auf einem Ersatzgerät mit den Zugangsdaten einloggen und das Deutschlandticket sozial erneut auf Ihrem Smartphone anzeigen.

Wie kann ich meine Fahrt vorab planen?

Ihre Fahrt können Sie mithilfe der Fahrplanauskunft planen. Dazu geben Sie Start und Ziel ein, worauf Ihnen verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können Sie anklicken und erhalten Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen.

Kann ich mit dem Deutschlandticket sozial auch die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Wenn sich Busse oder Bahnen um mindestens 20 Minuten verspäten oder ganz ausfallen, greift die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für alle Personen, die mit dem Deutschlandticket sozial unterwegs sind.